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Aktuelles

Neues zu Eintragungen in den Behindertenpass...

Bei der Vorlage einer beidseitigen Kopie des Parkausweises gemäß §29 b StVO, erfolgt beim Bundessozialamt die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" in den Behindertenpass.

Neuwertiges Dreirad zu verkaufen!!!!

Kienast-Dreirad:

Telefon: 05672-62388
Preis nach Vereinbarung!

Richtlinien für den Heizkostenzuschuss 2010/2011

Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2010/2011 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.

Antrags- bzw. Zuschussberechtigter Personenkreis

Nicht antrags- bzw. zuschuss berechtigt sind:

Für die Antragstellung gelten folgende Netto - Einkommensgrenzen

Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln.
Einkommen, die nur 12x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen:

Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen:

Höhe des Heizkostenzuschusses:

Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 175,00 pro Haushalt.

Verfahren:

Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis 30. November 2010 bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde anzusuchen.

Die Gemeinden leiten diese Anträge nach Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und deren Bestätigung an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, Bereich Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen, Michael-Gaismair-Str. 1, 6020 Innsbruck, weiter.

Personen, die in der Stadtgemeinde Innsbruck ihren Wohnsitz haben, haben diesen Antrag im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis 30. November 2010 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, Bereich Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen, Michael-Gaismair-Str. 1, 6020 Innsbruck, Zimmer 142, Tel. 0512/508/3692 oder 3693, Fax 0512/508/3695, E-Mail:tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at einzubringen. Diese Dienststelle nimmt nach Prüfung der Anträge und Angaben die Auszahlung vor.

Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt und einen Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Für diesen Personenkreis stellt die Verwaltung des Landes der zuständigen Gemeinde eine entsprechende Personenliste zur Verfügung. Die Gemeinden haben die Richtigkeit der Angaben und die Anspruchsberechtigung für den Heizkostenzuschuss hinsichtlich der in der Liste angeführten Personen entsprechend den Vorgabendieser Richtlinie zu prüfen und die Liste mit der entsprechenden Bestätigung dem Land zu retournieren.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

Unter folgenden Link können Sie das Antragsformular downloaden:
http://www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/soziales/hilfswerk/formulare/

2 ÖZIV-Petitionen - wir brauchen Ihre Unterstützung!!!!!

Liebe ÖZIV-Mitglieder und -Freunde!
Liebe ÖZIV-Kolleginnen und Kollegen!

ÖZIV Interessenvertretung

Zwei Petitionen in ganz Österreich "unterwegs" - wir bitten auch Sie weiterhin um Ihre Unterstützung.

Wir wollen mit diesen Petitionen weitreichende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Österreich erreichen:

  1. Anpassung der steuerlichen Freibeträge
  2. Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes

Dafür benötigt der ÖZIV Ihre Stimme!

Wollen Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift unterstützen, dann können Sie hier online unterzeichnen:
http://www.oeziv.org

Wollen Sie Originalunterschriften sammeln, so finden Sie diese entsprechenden Unterschriftenlisten dazu (zwei Dokumente im PDF-Format), auch unter diesen Link.

Sollten Sie ein anderes Format benötigen oder wenn Sie eine Postzusendung wünschen, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: 01-513 15 35 und buero@oeziv.org

DANKE!

VIAMOBIL - Schiebe und Bremshilfe für Rollstühle zu verkaufen!!!

Kann nur von Rollstuhlfahrer begleitenden Personen benützt werden.
Gekauft 2009 bei der Fa. Praschberger in Ebbs, wurde nur ca. vier Monate benützt.
Preis auf Anfrage!
Details unter der Nummer 0664/5694981.

Bild von einem Viamobil montiert auf einem Rollstuhl

Petition zur Wertanpassung des Pflegegeldes übergeben!!!

siehe unter
http://www.oeziv.org/index.php?lang=1&f=text&nID=1386&sna=

Fahrsicherheitstraining für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% !!

Der Club Mobil organisiert in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC Fahrsicherheitskurse im Fahrsicherheitszentrum (Zenzenhof, in der Nähe von Innsbruck).

Der ÖZIV-Tirol begrüßt diese Maßnahme und empfiehlt die Teilnahme an diesem Fahrsicherheitskurs, zu einem absoluten Spitzenpreis von 60 € (anstatt 205 €), dank der Unterstützung von den Sponsoren.

"Was trainieren Sie bei diesem Kurs?"

ACHTUNG:
Falls Sie den Club-Mobil-Fahrtechnikkurs bis spätestens 2007 bereits zwei Mal in einem Zentrum absolviert haben, können Sie auch das Modul 2 (mit Aquaplaning, ..) trainieren.

Jeder Kurs dauert 1 Tag, von 09:00 Uhr - bis ca. 17:00 Uhr. Das Training wird mit dem eigenen Fahrzeug in den ÖAMTC-Fahrsicherheitszentren absolviert.

Termine Fahrsicherheitszentrum Innsbruck:
22. August 2010
23. August 2010 *(2)
24. August 2010

Wenn nach dem Datum ein *(2) steht, handelt es sich dabei um einen Fortgeschrittenenkurs.

Beginn:
jeweils um 09:00 Uhr

Weitere Termine siehe unter http://www.clubmobil.at/fahrsicherheitskurse.php

Sie üben bei diesem Kurs nicht nur das Verhalten in Extremsituationen unter Anleitung eines gut geschulten Fahrsicherheitsinstruktors, sondern sollten auch bei Ihrer KFZ-Versicherung anfragen, ob es nach Vorlage der Kursbestätigung allenfalls eine Prämienvergünstigung gibt. Von der Tiroler Versicherung erhalten Sie zum Beispiel für die Haftpflichtversicherung 4 x einen jährlichen Abzug von 40 €. Sollten Sie auch Vollkasko versichert sein 4 x jährlich 80 €.

Für weitere Auskünfte und Anmeldungen steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr - 17:00 Uhr, Frau Edith Grünseis-Pacher vom CLUB MOBIL unter 0664/21 33 0 42 oder edith@clubmobil.at gerne zur Verfügung.

Vortrag von Reg. Rat Georg Leitinger bei der Veranstaltung "In der Klimainsel" der Firma Opbacher

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Firmen ZISA, Glas Siller, Fliesen und Ofen Gruber "In der Klimainsel" der Firma Opbacher in Fügen am 27.05.2010, konnte unser Landesobmann und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für behindertengerechte Baumaßnahmen Reg. Rat Georg Leitinger, die anwesenden Gäste über die Erfordernisse in Bäder und WC-Anlagen für Mobilitäts- und Sinnesbehinderte Menschen informieren.
Dadurch wurden Synergieeffekte geschaffen und interessantes Wissen ausgetauscht.

Ein Bild von rechts aus gesehen Dr. Uwe Rascher, Arzt für Allegmein- und Sportmedizin, Herr Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Falkner von

Veranstaltung "In der Klimainsel" der Firma Opbacher in Fügen - von rechts aus gesehen: Dr. Uwe Rascher, Arzt für Allgemein- und Sportmedizin, Herr Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Falkner von "Der Falkner SPA Marketing", Reg. Rat Georg Leitinger Landesobmann des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes Tirol und allgemein beeideter und gerichtlicher zertifizierter Sachverständiger für behindertengerechte Baumaßnahmen und Herr Joachim G. Hallwachs von JH Hallwachs und Partner - the design company"

Schauen sie auf die ÖAR-Internetseite:

http://www.oear.or.at

Behindertengerechter Wohnwagen zu verkaufen!!!!

  • Marke WILK 490 DM Baujahr 2003 - auch für Familien geeignet
  • EUROMOVER (selbstfahrend mit Fernbedienung)
  • verbreitete Eingangstüre
  • im hinteren Teil des Wagens befindet sich ein Stockbett-für Kinder geeignet
  • Tisch, Doppelbett, Vorzelt, etc. ..
  • mehr Infos:
    Handynummer: 0699-12133787
    Verhandlungspreis: 8200 €
    Rum bei Innsbruck

    Elektrorollstuhl zu verkaufen!!!!

    Gebrauchter, betriebsbereiter, joystickgelenkter Meyra Elektro-ROLLSTUHL (älteres Modell) samt Ladegerät günstig abzugeben.

    Ein Bild von einem Meyra Elektrorollstuhl

    mehr Infos:
    Standort: Osttirol
    Handynummer: 0676-3066382

    Notebook für ÖZIV-Bezirksverein Kufstein!!!!!!

    Über Initiative von Rotarier-Gattin Aloisia Horngacher konnte Rotary-Präsident Alfred Parth am 25. März 2010 an den Vertreter des ÖZIV (Österreichischen Zivil-Invaliden-Verband), Bezirksverein Kufstein, Herrn Ernst Tiefenthaler, nach dem rotarischen Motto "Hilfe für Helfer" einen Laptop übergeben.

    Das Krankenhaus Kufstein hat Mitgliedern des ÖZIV Kufstein wöchentlich einen halben Tag ein Büro kostenlos zur Verfügung gestellt. In dieser anonymen Umgebung werden Langzeit-Invalide oder neu in Invalidität geratene Menschen in deren aktueller Situation von gleichermaßen Betroffenen ehrenamtlich und kostenlos beraten.

    Durch den vom Rotary Club Kufstein finanzierten und dem ÖZIV kostenlos zur Verfügung gestellten Laptop wird grundsätzlich die Erfassung und Verwaltung diverser Daten erleichtert. Der besondere Vorteil aber liegt in der elektronischen Vernetzung mit dem Zentralbüro des ÖZIV und anderen ähnlich gelagerten Institutionen, wodurch die Beratung stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand und auf die jeweilige individuelle Situation bestmöglich abgestimmt erfolgen kann.

    Ein Bild von Rotary-Präsident Alfred Parth und dem Vertreter des ÖZIV (Österr. Zivil-Invaliden-Verband), Bezirksverein Kufstein, Herrn Ernst TiefenthalerEin Bild von Rotary-Präsident Alfred Parth und dem Vertreter des ÖZIV (Österr. Zivil-Invaliden-Verband), Bezirksverein Kufstein, Herrn Ernst Tiefenthaler

    Link: http://rotary.kufstein.at
    - Projekte anklicken!

    Verkaufe meinen Speedy Elektra 2!!!!

    Ein Bild von einem Speedy Elektra 2, Rollstuhl mit integriertem Fahrrad, wird elektrisch angetrieben, mit Gasdrehgriff

    Das Kraftpaket mit großer Reichweite:

    Grundausstattung:

    neuwertiger Zustand,
    wenig Kilometer,
    Farbe rot,
    Preis: Verhandlungsbasis

    Anfragen:
    Rief Helga
    Telefon: 05672-67204

    Rollstuhlurlaub - Behindertenreisen - betreute Reisen ...

    Unter folgendem Link - finden Sie Hinweise zu den einzelnen Leistungen, die Runa-Reisen für Sie organisieren können. Viele Menschen mit oder ohne Behinderung wissen gar nicht, welche Möglichkeiten und Hilfestellungen es auf Reisen überhaupt gibt. Egal, ob Sie Assistenz an Bahnhöfen oder Flughäfen benötigen, ob Sie im Rollstuhl an einer Busreise teilnehmen möchten, ob Sie nur ein rollstuhlgerechtes Hotel benötigen oder auf Pflege vor Ort oder eine Rundum-Betreuung angewiesen sind - grundsätzlich ist all dies möglich!

    Näheres dazu auf http://runa-reisen.de

    Verkaufe Fahrrad mit Stützrädern!!!!

    Verkaufe:
    Ein Haverich Zweirad Größe/Modell 20 mit Stützen,
    sehr guter Zustand,
    Farbe : rot,
    Preis:300 €
    Auskunft: Reindl Annemarie: 0664-5500694

    Pflegestufen:

    Stufe 1 € 154,20
    Stufe 2 € 284,30
    Stufe 3 € 442,90
    Stufe 4 € 664,30
    Stufe 5 € 902,30
    Stufe 6 € 1242
    Stufe 7 € 1655,80

    Richtsätze für Ausgleichszulagen - 2010

    Für Alleinstehende € 783,99
    Für Ehepaare bzw.
    Lebensgemeinschaften
    € 1175,45

    Rezeptgebührenbefreiung 2010

    Die Rezeptgebühr beträgt im Jahr 2010 - 5 €.

    Für die Befreiung von der Rezeptgebühr (Antrag) gelten ab 2010 folgende Grenzbeträge:

    Für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende € 783,99 und für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften € 1175,45 nicht übersteigen. Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um € 82,16.

    Personen mit Krankheiten oder Gebrechen, durch die ihnen erfahrungsgemäß überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, sofern die monatlichen Nettoeinkünfte € 901,59 bei Alleinstehenden bzw. € 1351,77 bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften nicht übersteigen;
    für jedes Kind sind € 82,16 hinzuzurechnen.

    ACHTUNG!! Neue Beratungsstelle des ÖZIV-Bezirksverein Kufstein im Krankenhaus Kufstein..

    Jeden Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

    Wie erreichen Sie uns?
    Besprechungsraum im roten Trakt des EG, Zugang Richtung Anästhesie und HNO-Ambulanz, letzte Tür rechts;

    Endach 27, 6330 Kufstein

    Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung ..

    1. Seit 1.August 2009 ist eine kostenlose Weiterversicherung sowie Selbstversicherung für pflegende Angehörige in der Pensionsversicherung ohne zeitliche Begrenzung schon ab Bezug von Pflegestufe 3 des zu pflegenden Angehörigen möglich.
    2. Ebenfalls seit 1. August 2009 gibt es die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung schon ab Pflegestufe 3.

    Näheres dazu auf http://recht.oeziv.org Rechtsdatenbank – Versicherungen, Textdokument mit dem Titel „Mitversicherung in der Krankenversicherung für Angehörige“.

    NEU in unserem Hilfsmittellager: Der SWISS TRAC !!!

    Ein Bild von einem Swiss Trac, eine kleine, leistungsstarke Zugmaschine, die schnell am Rollstuhl an- oder abgekuppelt werden kann

    Der SWISS-TRAC ist eine kleine, leistungsstarke Zugmaschine, die schnell am Rollstuhl an- oder abgekuppelt werden kann und die den Rollstuhl problemlos über Stock und Stein und auch über Randsteine zieht.

    SWISS-TRACK ist kraftvoll, leise, absolut kippsicher und leicht zu bedienen. SWISS-TRACK verschafft Ihnen eine völlig neue Dimension von Freizeit und Freiheit. Profitieren Sie als aktiver Rollstuhlfahrer von einer ungeahnten Mobilität und damit von einer neuen Unabhänigkeit. Solange der Rollstuhl am SWISS-TRAC angekuppelt ist, kann man nicht unkontrolliert rückwärts kippen.

    Unebenes Gelände und weite Strecken befahren Sie mit unserem Rollstuhl mit dem SWISS-TRAC ohne jede körperliche Anstrengung, ganz egal ob Gehsteige, Feld-, Wald- und Wiesenwege, starke Steigungen oder steiles Gefälle.
    Demo-Video:
    www.swisstrac.ch/de/swisstrac/demo-video.html

    Im Zubehör sind zwei Auffahrschienen enthalten. Damit kann der SWISS-TRAC auch vom Rollstuhlfahrer selbst in ein Auto (Kombifahrzeug) verladen werden.
    Demo-Video:
    www.swisstrac.ch/de/swisstrac/demo-video.html

    Die Leihgebühr beträgt für Mitglieder 10 € pro Tag und eine maximale Verleihdauer von 4 Wochen.

    Kulturpass Tirol!!!

    Sind Sie schon informiert, dass es für Menschen mit einem geringen Einkommen einen Kulturpass Tirol gibt, welcher einen gratis Eintritt in zahlreiche Einrichtungen bedeutet?

    Nähere Informationen:
    Mag. Elisabeth Kapferer c/o Haus der Begegnung
    Rennweg 12, 6020 Innsbruck
    Telefonummer: 0512 587869 - 18 (Dienstag 10:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr, Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
    E-Mail: kulturpass@dibk.at
    Homepage: www.hungeraufkunstundkultur.at/tirol.html

    Förderungen des Landes Tirol für pflegende Angehörige

    LAND TIROL: Gewährung von finanziellen Zuwendungen für Kurzzeitpflege...

    (1) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen alter, pflegebedürftiger Personen - ab 1.5.2008

    Das Land Tirol kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschussleistungen zur Kurzzeitpflege für alte, pflegebedürftige Personen gewähren. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen zB alte, pflegebedürftige Personen die Pflegegeld ab der Stufe 3 beziehen.

    Näheres dazu in der "Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für, pflegebedürftige Personen" zum Herunterladen auf www.tirol.gv.at (Pfad: Startseite - Themen - Gesellschaft und Soziales - Soziales - Formulare )

    NEU! (2) und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung zur Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen - ab 1.9.2008

    Das Land Tirol kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Kurzzeitbetreuung und -pflege für Menschen mit Behinderung gewähren, die

    1. ein Landespflegegeld der Stufen 1-7 oder
    2. ein Bundespflegegeld im Fall der stationären Leistungen der Stufen 1-7 bzw. im Fall der mobilen Leistung - wenn keine Demenzerkrankung vorliegt - der Stufen 1-3 beziehen.
    Das Ausmaß der Förderung für stationäre bzw. mobile Kurzeitbetreuung und - pflege beträgt höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.

    Näheres dazu in der "Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung" zum Herunterladen auf www.tirol.gv.at (Pfad: Startseite - Gesellschaft und Soziales - Soziales).

    TIPP! Antrag auf Gewährung einer Förderung der Kurzzeitpflege und -betreuung für Menschen mit Behinderung zum Herunterladen auf www.tirol.gv.at (Pfad: Startseite - Themen - Gesellschaft und Soziales - Soziales - Formulare).

    KONTAKT: Weitere Informationen zu den Förderungen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Referat Pflegegeld: Tel 0512/508 2862

    Quellen

    Stand: 20.10.2008

    Demenzberatung Tirol

    Wir geben dem Vergessen einen Platz

    Seit 10. Juni 2008 gibt es die Demenzberatung Tirol als Gemeinschaftsprojekt von Caritas Tirol und Übergangspflege Tirol. Viele Anfragen betroffener Menschen zeigen uns, dass der Bedarf dringend gegeben ist.

    Unser Angebot:

    Unsere Zielgruppe:

    Unser BeraterInnenteam:
    Qualifizierte BeraterInnen, die durch die intensive und jahrelange Arbeit mit demenzkranken Menschen über große Erfahrung verfügen.

    Kostenlose telefonische Beratung:
    jeden Dienstag von 16:30 Uhr - 18:30 Uhr und
    jeden Donnerstag von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr

    Demenzberatung Tirol
    Heiliggeiststraße 16
    6020 Innsbruck
    Telefon: 0512/ 7270 - 882
    Homepage: www.caritas-innsbruck.at
    E-mail: demenzberatung.tirol@dibk.at

    euro-key

    Der "euro-key" ist DER Schlüssel zur Zufriedenheit:
    für WC`s, Schrägaufzüge, Einfahrtsschranken und mehr.

    Vorteile:

    Was kostet der euro-key?
    Der euro-key kann, dank einer Förderung des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, nur dann gratis abgegeben werden, wenn unten genannte Kriterien erfüllt werden.

    Wie wird bestellt?

    Mobilitätszuschuss für Pensionisten, nicht arbeitstätige Personen und Kinder mit Behinderung beim Land Tirol:

    Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 600,-- (2010) für Menschen, die über den Zusatzeintrag "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung" im Behindertenpass verfügen.

    Berechtigter Personenkreis:
    Pensionisten, Kinder, nicht berufstätige Erwachsene

    Die Antragstellung erfolgt formlos an das

    Amt der Tiroler Landesregierung
    Abteilung Soziales
    Eduard-Wallnöfer-Platz 3
    6020 Innsbruck
    E-Mail: soziales@tirol.gv.at
    Telefonnummer: 0512/ 508- 2592

    Dem Antrag ist ein Einkommensnachweis beizulegen.