Neue aktuelle Lockerungen der Covid-19-Verordnungen erleichtern auch die Beratungsarbeit des ÖZIV Tirol und die beginnende Wiederaufnahme von Aktivitäten unserer Bezirksvereine - Die sogenannte 3 G-Regelung spielt dabei eine wichtige Rolle

Auch für viele unserer Mitglieder und Klient*innen war und ist die Zeit seit Beginn der Corona-Pandemie eine besonders herausfordernde. Trotz ständiger wechselnder Verordnungen konnte der ÖZIV Tirol jedoch seine Beratungsangebote bestmöglich aufrechterhalten und viel an Unterstützung leisten. Trotzdem hoffen natürlich auch wir, dass nun in unsere Arbeit immer mehr Normalität einkehrt und können dazu auch Positives berichten. Dazu gehört auch die nun wieder mögliche Planung unserer Bezirksvereine für Treffen zum persönlichen Austausch, die ja von vielen besonders vermisst wurden.

Bild zeigt ein Piktogramm der Beratungsangebote

Die nun mit 10. Juni in Kraft getretene Novellierung der aktuellen COVID-19-Öffnungsverordnung bringt einige Erleichterungen in vielen Bereichen wie auch in der Gastronomie, Handel oder auch im Kultur- und Freizeitbereich.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei der persönliche Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ in Form der 3-G-Regelung. Diese steht verkürzt dargestellt für 

    Geimpft:

    • Mindestens eine Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für 3 Monate (ab dem 2. Stich für weitere 6 Monate gültig)

    Getestet:

    • Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt
    • Nachweis eine negativen Antigen-Tests, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt
    • Nachweis eines Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde und der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt

    Genesen:

    • Genesene Personen sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. 
    • Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Covid-Infektion. 
    • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

    Details zu den aktuell gültigen COVID-19-Regelungen siehe auch: Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at)

    Was heißt das für die Inanspruchnahme unserer Beratungsleistungen?

    • Sie können grundsätzlich unsere Beratungsstellen auch ohne 3-G-Nachweis betreten und eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen! – Es gilt jedoch die Pflicht durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen!
    • Falls Sie einen 3-G-Nachweis vorlegen können und wollen, kann während einer persönlichen Beratung in unseren Beratungsräumen (die mit Plexiglas-Trennschutzwänden ausgestattet sind) die FFP 2-Maske abgenommen werden!
    • Bei Betreten des Hauses und in Allgemeinbereichen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht! Ebenso bitten wir Sie weiterhin unsere allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten, und dass für eine persönlichen Beratungstermin VORHER eine Terminvereinbarung notwendig ist!

    Nutzen Sie daher unsere bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote:

    • SOZIAL- und RECHTSBERATUNG zum Thema Behinderung (Rechtsansprüche, Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten, …)
    • ÖZIV SUPPORT Coaching/Beratung für berufliche Themen
    • HILFSMITTEL-Verleih/Beratung mit einem umfangreichen Angebot
    • BARRIEREFREIHEIT-Beratung für persönliche Lösungen

    Fragen Sie für Ihren persönlichen Beratungstermin an unter:
    0512/ 57 19 83  oder 

    Natürlich können Sie auch weiterhin die Möglichkeiten der telefonischen Beratung und Beratung per E-Mail nutzen!


    Aktuelle INFOS zu den möglichen Vereinsaktivitäten unserer Bezirksvereine

    Die neuen Covid-Öffnungsverordnungen geben berechtigte Hoffnung, dass nun auch so lange vermisste Veranstaltungen und Ausflüge unserer Bezirksvereine für die nächsten Monate wieder vermehrt geplant und veranstaltet werden können.

    Wir bitten trotzdem weiter um Geduld und Verständnis, dass für Zusammenkünfte und Freizeitaktivitäten es aber auch noch eine Reihe von Einschränkungen bzw. zu beachtenden Regelungen gibt!

    Dazu gehört eben auch die oben beschriebenen Voraussetzung eines 3-G-Nachweises oder Maskenpflicht für gewisse Bereiche.

    Trotzdem ist auch bei unseren Bezirksfunktionären die Vorfreude groß möglichst viele unserer Mitglieder auch bald wieder einmal persönlich wiederzusehen!

    Einige Aktivitäten sind schon in Planung und wir gehen  - bei aller Vorsicht - davon aus, dass dann ab Herbst auch wieder ein regelmäßiges Vereinsprogramm angeboten werden kann und gehen mit diesem Wunsch und positiver Hoffnung in die kommende Zeit!

    Informationen, ob und unter welchen Bedingungen in nächster Zeit Veranstaltungen angeboten werden, erhalten Sie direkt per Post von Ihrem Bezirksverein. Beachten Sie auch dazu die Informationen auf unsere Homepage:
    ÖZIV – Landesverband Tirol - Freizeitangebote  - jeweils für Ihren Bezirk.