AKTUELLE PRESSEAUSSENDUNG des ÖZIV Tirol anlässlich des „Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai

Mehr Teilhabe und Inklusion durch die Abkehr vom medizinischen Modell von Behinderung

Anlässlich des „Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai unterstützt der ÖZIV Tirol die Forderung des ÖZIV Bundesverbandes, dass nicht allein medizinische Begutachtungen, sondern verstärkt auch Teilhabemöglichkeiten als Kriterium für die Beurteilung von Förderungsansprüchen Berücksichtigung finden müssen.   

Eine Gesprächssituation zwischen einem Mann und einer Person im Rollstuhl. Credit: Shutterstock

3. Mai 24 (Innsbruck) – Für viele Unterstützungs- und Förderansprüche für Menschen mit Behinderungen benötigt es eine medizinische „Einschätzung“ bzw. die Feststellung eines bestimmten „Grad an Behinderung“ durch unterschiedliche Behörden. Das gilt für benötigte Hilfsmittel ebenso, wie beim Anspruch auf Assistenzleistungen oder auf eine barrierefreie Wohnung. Für mehr Teilhabe an der Gesellschaft fordert der ÖZIV jedoch eine Systemumstellung in der Beurteilung.

 

„Auch aus unseren Beratungserfahrungen und vielen Gesprächen mit Klient:innen und unseren Mitgliedern wissen wir, wie belastend und manchmal auch als entwürdigend diese wiederholten medizinischen Untersuchungen empfunden werden,“ weiß ÖZIV Tirol Geschäftsleiter Hannes Lichtner zu berichten.

Dabei unterstellt der ÖZIV Tirol nicht allein böse Absichten, „aber wir sehen auch, dass es bei den Begutachter:innen einfach immer noch zu wenig Wissen zum Thema Behinderung gibt“, worauf auch der ÖZIV Bundesverband in einer aktuellen Presseaussendung hinweist.

Jedoch darf nicht allein die medizinische Einschätzung ausschlaggebend sein, sondern es bedarf vor allem auch einer Einschätzung der Teilhabemöglichkeiten, die durch einen Unterstützungsanspruch möglich werden, im Sinne eines möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebens!

Dies gilt besonders auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit kognitiven Einschränkungen, wo eine oft rein medizinische Beurteilung von Behinderung nach nur körperlichen Gesundheitsmerkmalen meist nicht greift und verständlich wird.

Dazu braucht es neben mehr Verständnis auch eine grundsätzliche „Systemumstellung“ vom medizinischen Modell hin zum sozialen Modell von Behinderung, wie es grundsätzlich auch im NAP (Nationaler Aktionsplan Behinderung) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis 2028 vorgesehen wäre.

Da es sich um ein „komplexes Unterfangen“ handelt, weißt daher der ÖZIV auf die Dringlichkeit des baldigen Umsetzungsbeginns hin.

Dazu müssen natürlich nicht nur Regelungen auf Bundesebene, sondern auch Systeme der Länder erfasst werden, um Menschenrechte für Personen mit unterschiedlichen Behinderungen mehr zu sichern.

 

Weitere Informationen:

ÖZIV: Medizinische Begutachtungen für Menschen mit Behinderungen oft „entwürdigend“ | ÖZIV, 30.04.2024 (ots.at)

ÖZIV Tirol: Mehr Teilhabe und Inklusion durch die Abkehr vom medizinischen Modell von Behinderung