ÖZIV Bundesverband zur Arbeitsmarkt-Reform: Menschen mit Behinderungen nicht schlechterstellen!

Bei der geplanten Reform der Arbeitslosenversicherung müssen negative Effekte für Menschen mit Behinderungen vermieden und geeignete Instrumente zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen etabliert werden, fordert der ÖZIV Bundesverband.

Nach der Enquete des Arbeitsministeriums zur Reform der Arbeitslosenversicherung unterstreicht der ÖZIV Bundesverband, dass bei allen Maßnahmen die individuelle Situation von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen ist. „Es darf keinesfalls zu einer Verschlechterung kommen!“, stellt Gernot Reinthaler, Geschäftsführer des ÖZIV Bundesverbands, klar.

Rund ein Drittel der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Personen sind Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Damit ist diese Personengruppe überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Die Reform muss daher darauf abzielen, die Chancen dieser Zielgruppe zu verbessern und sie aus der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. „Gezielte Unterstützungs-, Begleitungs- und vor allem Qualifizierungsmaßnahmen müssen deshalb gerade Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Die Teilhabemöglichkeit sowie ein barrierefreier Zugang zu allen Maßnahmen muss langfristig gesichert werden.“, so Gernot Reinthaler. „Dazu bedarf es individualisierter Maßnahmen, um Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu holen!“

Eine generelle Streichung der Zuverdienstmöglichkeit lehnt der ÖZIV Bundesverband ab – für Menschen mit Behinderungen bietet Zuverdienst gute Einstiegsmöglichkeiten, der häufig ein höheres Beschäftigungsausmaß folgt. „Das Zuverdienst-Modell muss so ausgestaltet sein, dass Menschen, die eine geringfügige Beschäftigung für einen langsamen Einstieg benötigen, künftig diese Chance nicht genommen wird!“, sagt Gernot Reinthaler.

Generell wünscht sich der ÖZIV Bundesverband eine Ausdifferenzierung der unterstützenden Angebote, eine höhere Individualisierung sowie bessere Harmonisierung aller Unterstützungssysteme. „Ganz besonders bedarf es einer noch effektiveren Zusammenarbeit der AMS-Angebote mit jenen des Sozialministeriumservice.“, unterstreicht Gernot Reinthaler. „Menschen dürfen auch an den Übergängen von der Rehabilitation zurück ins Berufsleben nicht allein gelassen werden. Es ist unerlässlich, dass die unterschiedlichen Systeme ihre Aufgaben noch besser auf den individuellen Unterstützungsbedarf fokussieren und gut abgestimmt agieren.“

Für Menschen mit Behinderungen muss das erste Ziel der Beschäftigungspolitik der erste Arbeitsmarkt sein. Für jene Personen, die es am ersten Arbeitsmarkt nicht schaffen, müssen aber auch Beschäftigungsmodelle etabliert werden, die eine sinnvolle und sinnstiftende dauerhafte Arbeit in sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen ermöglichen.

PA des ÖZIV Bundesverbandes_Arbeitsmarktreform