AKTUELLE Presseaussendung des ÖZIV Tirol: Mehr Barrierefreiheit durch novelliertes Wohnungseigentumsgesetz möglich

Die eigene, in Tirol besonders teure, Wohnung hart erspart und dann trotzdem nicht selbständig nutzen können… auch für viele Tirolerinnen und Tiroler mit Behinde-rungen eine oft bittere Erfahrung.

Bisher war es für Eigentümer*innen sehr schwierig ihre Wohnung behindertengerecht und barrierefrei nutzen zu können, wenn die übrigen Wohnungseigentümer*innen baulichen Änderungen im Allgemeinbestand nicht zugestimmt haben. So kann schon das selbständige Erreichen der eigenen Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen schier unmöglich werden, wenn etwa Rampen und Handläufe im Eingangsbereich fehlen oder es keinen Aufzug gibt, was gerade im Altbestand oft der Fall ist.

Grundsätzlich ist bei baulichen Änderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Allgemeinflächen eines Mehrparteienhauses derzeit die Zustimmung aller Wohnungseigentümer*innen notwendig, wenn dadurch „schutzwürdige Interessen“ betroffen sind. Teilweise ist der Ersatz der Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss möglich, was jedoch erfahrungsgemäß bei sehr großen Wohnungseigentumsanlagen mit sehr vielen Eigentümer*innen selten bis gar nicht erreichbar ist.

„Die derzeit erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer bzw. aller Eigentümer bei gewissen Änderungen ist oft selbst dann nicht zu erhalten, wenn sich ein/eine Hausbewohner*in bereit erklärt, die Kosten der barrierefreien Adaptierung selbst zu übernehmen,“ weiß Geschäftsleiter Hannes Lichtner aus der praktischen Beratungsarbeit der ÖZIV Tirol Beratungsstelle für Barrierefreiheit.

Eine auch aus der Sicht des ÖZIV Tirol längst notwendige Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes soll unter anderem künftig festlegen, dass die Zu-stimmung für solche Änderungen auch dann als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten mehrwöchigen Frist widersprochen wird. Derzeit gilt eine nicht abgegebene Stimme automatisch als Gegenstimme, was viele sinnvolle Gebäudeverbesserungen praktisch verunmöglicht.

Auch die Berechnung der notwendigen Mehrheitsanteile für eine Zustimmung soll neu und praxisorientierter geregelt werden. Sie soll zukünftig anhand der tatsächlich abgegeben Stimmen berechnet werden anstelle wie bisher anhand aller Eigentümer. Im Gesetzestext heißt es: „Für die Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer ist entweder die Mehrheit aller Miteigentumsanteile oder die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ebenfalls berechnet nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, erforderlich.“

Neben Verbesserungen in der Barrierefreiheit von Gebäuden werden damit auch sonstige wichtige Gebäudeinnovationen leichter umsetzbar, wie etwa die Errichtung von Einzel-Photovoltaikanlagen, modernen Beschattungsvorrichtungen oder den Einbau immer mehr benötigter E-Ladestationen.

Das Begutachtungsverfahren für den Gesetzesentwurf läuft nun bis 13. August, das novellierte Gesetz sollte Anfang 2022 in Kraft treten.

Nach langem Warten für den ÖZIV Tirol eine Hoffnung auf ein moderneres Gesetz, das auch nachhaltige Entwicklungen ermöglicht, wie eben auch inklusives Wohnen und das mögliche Altwerden in den eigenen vier Wänden.

 

PA Mehr Barrierefreiheit durch novelliertes Wohnungseigentumsgesetz möglich

Fotocredit: Shutterstock

Die eigene, in Tirol besonders teure, Wohnung hart erspart und dann trotzdem nicht selbständig nutzen können… auch für viele Tirolerinnen und Tiroler mit Behinde-rungen eine oft bittere Erfahrung.

Bisher war es für Eigentümer*innen sehr schwierig ihre Wohnung behindertengerecht und barrierefrei nutzen zu können, wenn die übrigen Wohnungseigentümer*innen baulichen Änderungen im Allgemeinbestand nicht zugestimmt haben. So kann schon das selbständige Erreichen der eigenen Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen schier unmöglich werden, wenn etwa Rampen und Handläufe im Eingangsbereich fehlen oder es keinen Aufzug gibt, was gerade im Altbestand oft der Fall ist.

Grundsätzlich ist bei baulichen Änderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Allgemeinflächen eines Mehrparteienhauses derzeit die Zustimmung aller Wohnungseigentümer*innen notwendig, wenn dadurch „schutzwürdige Interessen“ betroffen sind. Teilweise ist der Ersatz der Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss möglich, was jedoch erfahrungsgemäß bei sehr großen Wohnungseigentumsanlagen mit sehr vielen Eigentümer*innen selten bis gar nicht erreichbar ist.

„Die derzeit erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer bzw. aller Eigentümer bei gewissen Änderungen ist oft selbst dann nicht zu erhalten, wenn sich ein/eine Hausbewohner*in bereit erklärt, die Kosten der barrierefreien Adaptierung selbst zu übernehmen,“ weiß Geschäftsleiter Hannes Lichtner aus der praktischen Beratungsarbeit der ÖZIV Tirol Beratungsstelle für Barrierefreiheit.

Eine auch aus der Sicht des ÖZIV Tirol längst notwendige Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes soll unter anderem künftig festlegen, dass die Zu-stimmung für solche Änderungen auch dann als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten mehrwöchigen Frist widersprochen wird. Derzeit gilt eine nicht abgegebene Stimme automatisch als Gegenstimme, was viele sinnvolle Gebäudeverbesserungen praktisch verunmöglicht.

Auch die Berechnung der notwendigen Mehrheitsanteile für eine Zustimmung soll neu und praxisorientierter geregelt werden. Sie soll zukünftig anhand der tatsächlich abgegeben Stimmen berechnet werden anstelle wie bisher anhand aller Eigentümer. Im Gesetzestext heißt es: „Für die Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer ist entweder die Mehrheit aller Miteigentumsanteile oder die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ebenfalls berechnet nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, erforderlich.“

Neben Verbesserungen in der Barrierefreiheit von Gebäuden werden damit auch sonstige wichtige Gebäudeinnovationen leichter umsetzbar, wie etwa die Errichtung von Einzel-Photovoltaikanlagen, modernen Beschattungsvorrichtungen oder den Einbau immer mehr benötigter E-Ladestationen.

Das Begutachtungsverfahren für den Gesetzesentwurf läuft nun bis 13. August, das novellierte Gesetz sollte Anfang 2022 in Kraft treten.

Nach langem Warten für den ÖZIV Tirol eine Hoffnung auf ein moderneres Gesetz, das auch nachhaltige Entwicklungen ermöglicht, wie eben auch inklusives Wohnen und das mögliche Altwerden in den eigenen vier Wänden.

 

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