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ÖZIV Hilfsmittel-Verleih

Mobil durch den Alltag

Bei uns können Sie viele verschiedene Hilfsmittel für mehr Mobilität ausleihen.
Mobilität ist ein anderes Wort für Bewegungs-Möglichkeiten.

Es gibt eine große Auswahl an Hilfs-Mitteln.
In unserem Hilfsmittel-Katalog finden Sie alle Angebote und die Kosten dafür.

Sie können den Hilfsmittel-Katalog vom Internet herunterladen und direkt auf Ihrem Computer speichern.
Dazu klicken Sie hier:

<link file:1796 _blank download Hilfsmittel-Katalog>Hilfsmittel-Katalog </link>

Gerne senden wir Ihnen den Hilfsmittel-Katalog auch mit der Post zu.

Kontakt zum Hilfsmittel-Verleih

Telefon: 0512 57 19 83
E-Mail: <link office@oeziv-tirol.at - - "E-Mail an Hilfsmittelverleih">office@oeziv-tirol.at</link>

Hilfsmittel-Verleih: Was Sie noch wissen sollen!

Im Hilfsmittel-Katalog steht bei jedem Angebot eine Leih-Gebühr.
Die Leih-Gebühr gilt immer für 1 Monat und für Mitglieder des ÖZIV Tirol.

Wer kein Mitglied beim ÖZIV Tirol ist, bezahlt 50 Prozent mehr. Das Zeichen für Prozent ist %.
50 Prozent mehr heißt zum Beispiel, man muss 30 Euro statt 20 Euro bezahlen.

Die Hilfsmittel kann man für 3 Monate ausleihen. Länger ausleihen kann man die Hilfsmittel nur dann, wenn es von niemand anderem gebraucht wird.

Was kostet die Lieferung der Hilfsmittel?

Für die Lieferung der Hilfsmittel verrechnen wir für jeden gefahrenen Kilometer 42 Cent, das sind 0,42 €.
Es kommen keine weiteren Kosten dazu.

Unser Hilfsmittel-Angebot wird immer größer.
Wenn Sie trotzdem ein gewünschtes Hilfs-Mittel nicht finden, rufen Sie uns an.
Vielleicht haben wir das Hilfs-Mittel bereits und es steht nur noch nicht im Katalog.

Gibt es besondere Wünsche oder Anregungen für neue Hilfsmittel?
Wir freuen uns über Ihre Vorschläge. 

Haftungs-Bestimmungen

Haftungs-Bestimmungen legen fest, wer für einen Schaden verantwortlich ist
oder den Schaden ersetzen muss.

Schäden an ausgeliehenen Hilfsmitteln muss die Person ersetzen, die das Hilfsmittel ausgeliehen hat.
Das heißt, dem ÖZIV Tirol steht ein Schaden-Ersatz zu. 

Wird mit dem ausgeliehenen Hilfsmittel einer anderen Person ein Schaden zugefügt,
ist auch die Person dafür verantwortlich, die das Hilfsmittel ausgeliehen hat.